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Aufnahmeverfahren
Wie komme ich zu einer Begleitung durch Start e.V.?
Bei Interesse nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um ein unverbindliches Informationsgespräch zu vereinbaren.
Das Informationsgespräch dient unter anderem dazu, offene Fragen zu beantworten, den Hilfebedarf abzuklären und zu überprüfen, ob Ambulante Wohnbegleitung die passende Hilfeform darstellt.
Ein Antrag auf Kostenübernahme erfolgt beim zuständigen Sozialhilfeträger. Dies ist in Baden-Württemberg das Sozialamt der Kommune, in der sich Ihr Wohnsitz befindet. Bei vorherigem stationärem Aufenthalt ist die Kommune zuständig, in der Sie vor der stationären Unterbringung gemeldet waren.Eine Aufnahme kann erst nach geklärter Kostenfrage erfolgen.
Bei Fragen zur Antragsstellung beraten und unterstützen wir Sie gerne. -
Finanzierung
Finanzierung
Ambulante Wohnbegleitung ist eine Assistenzleistung zur sozialen Teilhabe gemäß § 113 Abs. 2 Ziff 2 SGB IX. Kann die Ambulante Wohnbegleitung nicht aus eigenen Mitteln bestritten werden, erfolgt eine Finanzierung durch den zuständigen Kostenträger.
Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung -
Ausschlusskriterien
Ausschlusskriterien
Sollte eines der folgenden Kriterien zutreffen, ist eine Begleitung durch Start e.V. leider nicht möglich:
→ akute Suchterkrankung
→ starke kognitiv/körperliche Beeinträchtigung
→ körperliche Pflegebedürftigkeit
→ fehlende Diagnose im Rahmen des ICD-10 (Bedingung des Kostenträgers).
Ist eine diagnostische Abklärung noch ausstehend, kann ggfs. eine Begleitung aufgenommen werden. Gerne stehen wir hier für Rückfragen zur Verfügung.